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ab € 16,00
HäufIGe Fragen und Antworten für Besucher
- Hausordnung
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Wie wird der gesetzliche Nichtraucherschutz umgesetzt?
Gemäß Nichtraucherschutzgesetz besteht im ganzen Haus Rauchverbot – das gilt auch für private Feiern, da das Nichtraucherschutzgesetz auch in diesen Fällen keine Ausnahme zulässt. Je nach Raumnutzung kann auf einer Terrasse im 1.OG oder vor dem Haupteingang im EG geraucht werden.
E-Zigaretten sind laut Hausordnung und AGB ebenfalls nicht im Haus gestattet.
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Dürfen Säuglinge und Kleinkinder an Veranstaltungen teilnehmen?
Grundsätzlich ist der Besuch von nicht kindgerechten Konzert- und Showveranstaltungen für Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren zu ihrem eigenen Schutz (Schädigungen durch Lautstärke, Dunkelheit, Luftqualität etc.) laut AGB und Hausordnung nicht gestattet.
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Ab wann dürfen Jugendliche allein ein Konzert besuchen?
Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten ein Konzert oder eine Party besuchen. 16-18-Jährige dürfen bis 24:00 Uhr ohne erziehungsberechtigte Person an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen.
Voraussetzung für das Zutrittsrecht von Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung der teilnehmenden erziehungs-/aufsichtsbeauftragten Person (sog. Muttizettel). Sowohl das Kind/die Jugendlichen als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises der gesetzlichen Vertretung. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.
Das gesamte Jugendschutzgesetz können Sie hier nachlesen.
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Kann ich in der OsnabrückHalle auch etwas verzehren?
Selbstverständlich. Unsere Pausen-Gastronomie versorgt die Gäste in den Pausen, vor und nach Veranstaltungsbeginn mit kleinen Snacks und Getränken.
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Verfügt die OsnabrückHalle über eine Garderobe?
Ja, direkt unten im Foyer befindet sich eine bewachte Garderobe, die üblicherweise geöffnet ist. Die Kosten pro Garderobe betragen 2,00 €.
Bei Verlust der Wertmarke erheben wir einen Betrag in Höhe von 10,00 €.
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Warum darf ich bei Konzertveranstaltungen in der OsnabrückHalle nicht fotografieren?
Film- und Tonaufnahmen sind seitens der Künstlerinnen und Künstler sowie der Veranstalterinnen und Veranstalter nicht gestattet und stellen bei Nichtbeachtung eine Verletzung des Urheberrechts dar.
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Gibt es Ermäßigungen für Parktickets beim Konzertbesuch?
Diese Möglichkeit ist vom Betreibenden der Parkhäuser nicht vorgesehen.
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Wie erreiche ich die OsnabrückHalle und wo kann ich parken?
Die OsnabrückHalle liegt zentral in der Innenstadt und ist fußläufig gut zu erreichen. Für die Anreise mit dem PKW stehen kostengünstige Parkplätze direkt gegenüber der OsnabrückHalle in der öffentlichen Tiefgarage Ledenhof zur Verfügung (siehe Anfahrtsbeschreibung). Wir empfehlen auch die Nutzung der Nikolai-Garage (550m) oder der Stadthaus-Garage (850m).
Bahnreisende können vom Hauptbahnhof zu Fuß oder mit dem Bus schnell zu uns gelangen. Der International Airport Münster-Osnabrück (FMO) liegt rund 25 Minuten Fahrtzeit entfernt.
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Wann beginnt der Einlass der Veranstaltungen?
In der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Die Einlasszeit ist auch auf Ihren Tickets ausgewiesen. Die Entscheidung, wann genau die Türen zu öffnen sind, liegt immer beim Tourneeleitenden/Veranstaltenden.
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Werden Taschenkontrollen durchgeführt?
Die OsnabrückHalle führt Taschenkontrollen durch. Große Handtaschen, Koffer oder Rucksäcke dürfen grundsätzlich nicht mit in die OsnabrückHalle genommen werden. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, diese gleich zu Hause oder im Auto zu lassen. Kleine Handtaschen und Rucksäcke, die nicht größer sind als ein DIN A4-Blatt, dürfen mit in die OsnabrückHalle genommen werden. Die Mitnahme von Glasflaschen (Getränke, Parfums etc.), Spraydosen (Deo, Haarspray etc.), spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. ist ebenfalls verboten. Bitte beachten Sie auch, dass die bei den Taschenkontrollen abgenommenen Gegenstände nicht aufbewahrt werden können und entsorgt werden.
Bei bestimmten Veranstaltungen ist das Mitführen von Taschen und Rucksäcken jeglicher Größe seitens des Veranstaltenden komplett untersagt; ein Einlass ist dann nicht möglich.