F.A.Q.

Fragen rund um die Tickets

Wo bekomme ich Karten?

Für die meisten Veranstaltungen in der OsnabrückHalle können Sie Ihre Tickets auf dieser Homepage kaufen. Hier gehts zum Programm.

Wie erfahre ich, wann der Vorverkauf für eine Veranstaltung beginnt?

Sobald der Veranstaltende uns den Vorverkaufsstart bekannt gibt, wird die Veranstaltung auf unserer Homepage und unseren Social Media Kanälen angekündigt und zudem auch in Anzeigen in der örtlichen Presse beworben.

Was bedeutet "Freie Platzwahl" und wer entscheidet ob es "Freie Platzwahl" oder "nummerierte Plätze" gibt?

Freie Platzwahl bedeutet, dass auf der Eintrittskarte keine Reihen- und Platznummern vermerkt sind, es besteht somit die freie Wahl eines Platzes im Saal. Veranstalterinnen und Veranstalter wählen diese Form aus, damit alle Gäste eine Chance auf „den besten" Platz haben und der Einlass für alle zur gleichen Zeit erfolgen kann. Die Entscheidung, Tickets über freie Platzwahl oder mit fester Nummerierung zu verkaufen, trägt die Veranstalterin oder der Veranstalter oder die Künstlerin oder der Künstler. Die OsnabrückHalle hat darauf keinen Einfluss. Den Namen des Veranstaltenden finden Sie im Programm oder auf Ihrer Eintrittskarte.

Kann ich Ermäßigungen beim Ticketkauf in Anspruch nehmen?

Mögliche Ermäßigungen können je nach Veranstaltung variieren. Die Entscheidung dazu fällt die Veranstalterin oder der Veranstalter. Informationen erhalten Sie im Programm auf unserer Internetseite bei der jeweiligen Veranstaltung.

Wie geht man beim Ticketkauf und beim Veranstaltungsbesuch auf meine Bedürfnisse als Rollstuhlfahrerin oder Rollstuhlfahrer ein?

Wir haben bemerkt, dass mehr und mehr Menschen mit Behinderungen unsere Veranstaltungen besuchen, was uns sehr freut. Für alle Nutzerinnen und Nutzer eines Rollstuhls und Personen mit Behinderungen gibt es wichtige Informationen: Wir haben aus Sicherheitsgründen gesondert ausgewiesene Plätze für unsere Gäste mit Rollstuhl. Daher möchten wir alle Gäste im Rollstuhl und deren Begleitperson höflichst bitten, sich vor dem Kauf eines Tickets bei  Birgit Zühlke unter der Telefonummer 0541 323-4753 oder per Mail an b.zuehlke(ät)marketingosnabrueck.de zu melden. So können wir die Bestuhlungsreihen entsprechend für Sie vorbereiten. Rollstühle dürfen nicht in Fluchtwegen oder -gängen geparkt werden. Bei unbestuhlten Konzerten werden Podeste aufgebaut, so dass die Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer eine gute Sicht auf die Bühne haben.
Im Umfeld der OsnabrückHalle sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Parkplätze vorhanden. Eine genaue Übersicht erhalten Sie hier.
Der ebenerdige Haupteingang mit automatischem Türöffner, Rollstuhlrampen, behindertengerechte WC’s und Fahrstühle, die bis auf die Empore des Europa-Saals fahren, sorgen für Barrierefreiheit im gesamten Haus. Falls Sie einmal Hilfe benötigen, sprechen Sie unseren Einlassdienst an.

Sonstige Informationen

Ist die OsnabrückHalle barrierefrei?

Die Räumlichkeiten des Besucherbereiches in der OsnabrückHalle sind barrierefrei. Alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit wurden im Zuge des ersten Sanierungsabschnittes der OsnabrückHalle im Jahr 2013 in Kooperation mit dem Behindertenforum Osnabrück entwickelt und abgestimmt.

Der barrierefreie Zugang ins Gebäude erfolgt über den Haupteingang, der über eine Tastenöffnung verfügt. Rampen im Erdgeschoss ermöglichen das einfache Erreichen der beiden Aufzüge im Foyer, die bis in den Oberrang fahren. Durch das leichte Bedienen der Tasten gelangen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie tasteingeschränkte Besucherinnen und Besucher bequem in das erste und zweite Obergeschoss. Akustische Ansagen ergänzen das Angebot in den Aufzügen.

Ein kontrastreiches Wegleitsystem ist in allen Bereichen der OsnabrückHalle zu finden. Kontraststreifen auf den Treppenstufen, Behinderten-WC-Anlagen sowie der Verleih von Rollstühlen und Rollatoren runden den barrierefreien Aufenthalt in der OsnabrückHalle ab.

Werden Taschenkontrollen durchgeführt?

Die OsnabrückHalle führt Taschenkontrollen durch. Große Handtaschen, Koffer oder Rucksäcke dürfen grundsätzlich nicht mit in die OsnabrückHalle genommen werden. Um lange Wartezeiten beim Einlass zu vermeiden, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, diese gleich zu Hause oder im Auto zu lassen. Kleine Handtaschen und Rucksäcke, die nicht größer sind als ein DIN A4-Blatt, dürfen mit in die OsnabrückHalle genommen werden. Die Mitnahme von Glasflaschen (Getränke, Parfums etc.), Spraydosen (Deo, Haarspray etc.), spitzen oder scharfen Gegenständen u. ä. ist ebenfalls verboten. Bitte beachten Sie auch, dass die bei den Taschenkontrollen abgenommenen Gegenstände nicht aufbewahrt werden können und entsorgt werden.
Bei bestimmten Veranstaltungen ist das Mitführen von Taschen und Rucksäcken jeglicher Größe seitens des Veranstaltenden komplett untersagt; ein Einlass ist dann nicht möglich.

Wann beginnt der Einlass der Veranstaltungen?

In der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Die Einlasszeit ist auch auf Ihren Tickets ausgewiesen. Die Entscheidung, wann genau die Türen zu öffnen sind, liegt immer beim Tourneeleitenden/Veranstaltenden.

Wie erreiche ich die OsnabrückHalle und wo kann ich parken?

Die OsnabrückHalle liegt zentral in der Innenstadt und ist fußläufig gut zu erreichen. Für die Anreise mit dem PKW stehen kostengünstige Parkplätze direkt gegenüber der OsnabrückHalle in der öffentlichen Tiefgarage Ledenhof zur Verfügung (siehe Anfahrtsbeschreibung). Wir empfehlen auch die Nutzung der Nikolai-Garage (550m) oder der Stadthaus-Garage (850m).
Bahnreisende können vom Hauptbahnhof zu Fuß oder mit dem Bus schnell zu uns gelangen. Der International Airport Münster-Osnabrück (FMO) liegt rund 25 Minuten Fahrtzeit entfernt.

Gibt es Ermäßigungen für Parktickets beim Konzertbesuch?

Diese Möglichkeit ist vom Betreibenden der Parkhäuser nicht vorgesehen.

Warum darf ich bei Konzertveranstaltungen in der OsnabrückHalle nicht fotografieren?

Film- und Tonaufnahmen sind seitens der Künstlerinnen und Künstler sowie der Veranstalterinnen und Veranstalter nicht gestattet und stellen bei Nichtbeachtung eine Verletzung des Urheberrechts dar.

Verfügt die OsnabrückHalle über eine Garderobe?

Ja, direkt unten im Foyer befindet sich eine bewachte Garderobe, die üblicherweise geöffnet ist. Die Kosten pro Garderobe betragen 2,00 €.

Bei Verlust der Wertmarke erheben wir einen Betrag in Höhe von 10,00 €.

Kann ich in der OsnabrückHalle auch etwas verzehren?

Selbstverständlich. Unsere Pausen-Gastronomie versorgt die Gäste in den Pausen, vor und nach Veranstaltungsbeginn mit kleinen Snacks und Getränken. 

Ab wann dürfen Jugendliche allein ein Konzert besuchen?

Hier richten wir uns nach dem Jugendschutzgesetz. Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten ein Konzert oder eine Party besuchen. 16-18-Jährige dürfen bis 24:00 Uhr ohne erziehungsberechtigte Person an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen.

Voraussetzung für das Zutrittsrecht von Kindern und Jugendlichen ist die Vorlage der schriftlichen Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung der teilnehmenden erziehungs-/aufsichtsbeauftragten Person (sog. Muttizettel). Sowohl das Kind/die Jugendlichen als auch die Begleitperson haben beim Einlass den Personalausweis mitzuführen sowie eine Kopie des Personalausweises der gesetzlichen Vertretung. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben und Nachweise wird der Zutritt verwehrt.

Das gesamte Jugendschutzgesetz können Sie hier nachlesen.

Dürfen Säuglinge und Kleinkinder an Veranstaltungen teilnehmen?

Grundsätzlich ist der Besuch von nicht kindgerechten Konzert- und Showveranstaltungen für Säuglinge und Kleinkinder unter 2 Jahren zu ihrem eigenen Schutz (Schädigungen durch Lautstärke, Dunkelheit, Luftqualität etc.) laut AGB und Hausordnung nicht gestattet.

Wie wird der gesetzliche Nichtraucherschutz umgesetzt?

Gemäß Nichtraucherschutzgesetz besteht im ganzen Haus Rauchverbot - das gilt auch für private Feiern, da das Nichtraucherschutzgesetz auch in diesen Fällen keine Ausnahme zulässt. Je nach Raumnutzung kann auf einer Terrasse im 1.OG oder vor dem Haupteingang im EG geraucht werden.

E-Zigaretten sind laut Hausordnung und AGB ebenfalls nicht im Haus gestattet.

Hausordnung